Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel

§ 2 Vertragsgegenstand & Zustandekommen des Vertrages

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

§ 4 Lieferfristen / Kosten und Steuern

§ 5 Honorar Nutzungs- und Zahlungsbedingungen 

§ 6 Eigentumsvorbehalt / Übermittlungsgefahr / Gefahrübergang

§ 7 Schutzrechte Dritter

§ 8 Weiterführende Dienstverträge / Betreuung bis zur Serienreife – Produktionsüberwachung

§ 9 Haftungsausschluss

§ 10 Gewährleistung/Mängelhaftung/Garantie

§ 11 Links auf andere Internetseiten

§ 12 Urheberrecht / Nutzungsrechte

§ 13 Cookies

§ 14 Änderungen des Angebots

§ 15 Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

§ 16 Datenschutz

§ 17 Verjährung

§ 18 Google Analytics

§ 19 Salvatorische Klausel / Schriftform

§ 20 Stand der allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PSU-Technologie GmbH – Stand 28.06.2015

 

§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel

 

1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der PSU-Technologie GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Alexander Gorr und Torsten Neurath, Bräuckenstraße 10 in 58511 Lüdenscheid, Deutschland (im Folgenden PSU-tec oder Anbieter genannt) und dem Auftraggebern (im Folgenden Auftraggeber benannt) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils auf der Internetseite von www.psutec.de einsehbaren Fassung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Lieferungen und/oder Leistungen an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

 

2. Der Auftraggeber kann diesen Text, der nur in deutscher Sprache verfügbar ist, auf seinen Computer herunterladen und/oder ausdrucken und aufbewahren. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für die Inanspruchnahme der mobilen Applikationen von www.psutec.de.

 

3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden zurückgewiesen, außer PSU-tec hat der Geltung schriftlich zugestimmt.

 

4. Durch den Zugriff auf die Internetseite www.psutec.de und die dazugehörigen  Seiten (nachstehend als auch als Internetseite benannt), bestätigt der Auftraggeber diese Bestimmungen gelesen zu haben und mit diesen einverstanden zu sein.

 

5. PSU-tec behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf den Internetseiten ist die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an einsehbar.

 

§ 2 Vertragsgegenstand & Zustandekommen des Vertrages

 

1. Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden das Zustandekommen des Vertrages und die vertragliche Beziehung des Anbieters mit dem Auftraggebern geregelt. Für die Geschäfts- und Rechtsbeziehung mit dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Vertrag nebst diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters maßgebend.

 

2. Der Anbieter bietet Dienstleistungen im Bereich der Stanz- und Umformtechnologie an. Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere:

  • die Entwicklung von neuen Werkzeugen,
  • die Optimierung von bestehenden Werkzeugen/Prozessen,
  • die Beratung bei der Entwicklung von Produkten aus Sicht der Stanz-Umformtechnologie,
  • die Beratung bei der Entwicklung effektiver und sicherer Prozessketten.

 § 3 Angebot und Vertragsschluss

 

1. Die Angebote von PSU-tec sind unverbindlich und freibleibend, solange sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Annahme von Bestellungen oder Aufträgen erfolgt durch den Anbieter in der Regel  innerhalb von 14 Tagen nach Zugang.

 

2. Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technischen Daten) sowie deren Darstellungen (z.B. Zeichnungen, Skizzen und Abbildungen) sind nur verbindlich, wenn eine Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Die Angaben sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferungen oder Leistungen.

 

3. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die auf Grund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder eine technische Verbesserung darstellen sind zulässig, soweit sie die Verwendung zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

 

4. Alle Konstruktionen sind nur für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt. Ohne die schriftliche Zustimmung  des Anbieters ist eine Verwendung der erstellten Werke und Arbeiten als Serienproduktion nicht zulässig. Alle Zeichnungen für Konstruktionen und Details werden dauerhaft elektronisch gespeichert.

 

§ 4 Lieferfristen / Kosten und Steuern

 

1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Lieferfristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich durch den Anbieter zugesichert werden. Bei zusätzlicher Bestellung, Abänderung oder Ergänzung des ursprünglichen Auftrags sind vormals zugesicherten Lieferfristen gegenstandslos. Es gilt die neu vereinbarte Lieferfrist. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn das vertragliche Werk das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie gegebenenfalls dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Teillieferungen durch den Anbieter sind zulässig.

 

2. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe, insbesondere Streik und Aussperrung, Rohstoffmangel oder Naturkatastrophen zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen bis zur Beendigung des genannten Hindernisses. Der Anbieter wird dem Auftraggeber den Beginn und das Ende derartiger Umstände umgehend mitteilen.

 

3. Nimmt der Auftraggeber trotz Fälligkeit und eines ordnungsgemäßen Angebots des Anbieters das Werk nicht an, so ist der Anbieter berechtigt, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten zu berechnen.

 

4. Der Anbieter haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch den Lieferanten) verursacht worden sind, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Anbieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Soweit dem Auftraggeber in Folge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung und Leistung unzumutbar ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung von dem Vertrag unter der Maßgabe zurücktreten, dass er dem Anbieter die Ersatz- und Vergütungsansprüche in einer sich aus § 645 BGB ergebenden Höhe erstattet.

 

4. Gerät der Anbieter mit der Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird eine Lieferung oder Leistung unmöglich, so ist die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

 

5. Eine Erstattung der Rücktransportkosten der Verpackung wird nicht geschuldet. Der Auftraggeber hat auf seine Kosten die für seine Verwendung der Produkte erforderlichen Genehmigungen und/oder Ex- und Importpapiere zu beschaffen.

 

§ 5 Honorar Nutzungs- und Zahlungsbedingungen  

 

1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung in Euro ab Werk, einschließlich Verladung im Werk inklusive Verpackung  (EXW Incoterms 2010). Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Mangels besonderer Vereinbarungen sind Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum frei der Zahlstelle des Anbieters zu leisten.

 

2. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder auf einer Forderung wegen Mangelbeseitigungs- oder Fertigstellungsmehrkosten beruhen.

 

3. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, alle seine Forderungen sofort fällig zu stellen.

 

4. Der Anbieter hat neben der vereinbarten Vergütung Anspruch auf Erstattung der für notwendig erachteten und angefallenen Auslagen. Der Anbieter ist berechtigt angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen.

 

5. Stehen dem Anbieter mehrere Forderungen gegenüber dem Auftraggeber zu, so ist der Anbieter berechtigt festzulegen, auf welche konkrete Verbindlichkeit die Zahlung angerechnet wird.

 

6. Werden dem Anbieter nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, wonach die Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet erscheinen, so ist der Anbieter berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder ausreichende Sicherheitsleistungen auszuführen und ggf. nach erfolglosem Ablauf einer hierfür gesetzten, angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall stehen dem Anbieter Ersatz- und Vergütungsansprüche in einer sich aus § 645 BGB ergebenden Höhe zu; weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

7. Bei Vermittlungsgeschäften ist der Anbieter berechtig, die ortsübliche Provision, mindestens 5,00 % der Nettoauftragssumme zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt / Übermittlungsgefahr / Gefahrübergang

 

1. Der Auftraggeber erwirbt an den Werken und Arbeiten des Anbieters ein Nutzungsrecht. Ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Der Auftraggeber darf das Werk und die Arbeiten nicht zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Auftraggeber den Anbieter unverzüglich davon zu benachrichtigen und den Dritten auf das Eigentum des Anbieters hinzuweisen.

 

2. Für Datenübertragungsfehler bei der Versendung oder bei der Konvertierung in andere CAD-oder EDV-Systeme übernimmt der Anbieter keine Haftung.

 

3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht auch dann mit der Absendung auf den Auftraggebern über, wenn die Versendungskosten oder andere zusätzliche Leistungen durch den Anbieter übernommen wurden oder eine Teillieferung erfolgt. Dem Anbieter stehen in diesem Fall Ersatz- und Vergütungsansprüche zumindest in einer sich aus § 645 BGB ergebenden Höhe zu; weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührt.

 

§ 7 Schutzrechte Dritter

 

1. Die von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen (Texte, Fotos, Muster, Produktbezeichnungen oder ähnliches) werden unter der Vorgabe verwendet, dass der Auftraggeber garantiert, zur Verwendung und Weitergabe berechtigt zu sein. Eine Überprüfung durch den Anbieter erfolgt nicht und ist nicht geschuldet.

 

2. Werden durch die von dem Auftraggebern zur Verfügung stellten Unterlagen (Texte, Fotos, Muster, Produktbezeichnungen oder ähnliches) Schutzrechte Dritter verletzt, hat der Auftraggeber den Anbieter von der Inanspruchnahme Dritten freizustellen.

 

§ 8 Weiterführende Dienstverträge / Betreuung bis zur Serienreife – Produktionsüberwachung

 

1. Ohne ausdrückliche Beauftragung ist der Auftrag mit der Einräumung des Nutzungsrechtes abgeschlossen. Weicht der Auftraggeber in den Konstruktionen, Plänen usw. festgelegten Verfahren bei der Fertigung eines Objektes ab, so wird von dem Anbieter für die Funktion dieses Objektes (Werkzeug, Maschine usw.) keine Gewährleistung übernommen.

 

2. Die Betreuung bei der Herstellung des Objekts bis zur Serienreife erfolgt nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist der Anbieter befugt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen. Eine Garantie der Entwicklung zur Serienreife wird von dem Anbieter nicht übernommen. Auch im Rahmen der weiterführenden Aufträge gelten die vereinbarten Haftungsbeschränkungen.

 

3. Ist die Entwicklung zur Serienreife erfolgt und hat der Auftraggeber das Nutzungsrecht für die Serienproduktion erworben, hat vor der Aufnahme der Produktion nach Vorlage von Prüfmustern eine Endabnahme zu erfolgen. Erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber ohne Beanstandung und wird die Serienreife des Objektes festgestellt, sind Gewährleistungsansprüche, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen. Auf fehlerhafte Planungen, Ausführungen oder Konstruktionen kann sich der Auftraggeber im Rahmen der begonnenen Serienfertigung nur noch insoweit berufen, dass die Fehler zwangsläufig erst im Rahmen der Serienfertigung erkennbar geworden sind. In diesem Fall gelten die geregelten Haftungsbeschränkungen. Dies gilt insbesondere auch für Folgeschäden (Produktionsausfall etc.).

 

4. Für Schäden, welche erst in Folge der mit dem Objekt hergestellten Produkte entstanden sind, ist die Haftung des Anbieters, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen. Erfolgt eine Inanspruchnahme von dritter Seite, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Anbieter freizustellen.

 

§ 9 Haftungsausschluss

 

1. Der Anbieter haftet für keinerlei Schäden, die durch die Nutzung der Internetplattform www.psutec.de oder deren Applikationen dem Auftraggebern entstehen.

2. Der Anbieter bietet für seine Leistung oder für die Leistungen der vermittelten Partnerunternehmen keine Garantie.

3. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Der Anbieter haftet im Fall von Schäden wegen Pflichtverletzungen bei Vertragsverhandlungen, unabhängig aus welchem Rechtsgrund, (insbesondere auch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind) nur bei:

 

4. Der Anbieter haftet für Vorsatz, schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Angestellten, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurde, Mängel, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen und/oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen zu haften ist. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

 

5. Die Haftung für die Vernichtung von Daten beschränkt sich auf den Kostenaufwand, der zu ihrer Rekonstruktion erforderlich wäre, wenn diese Daten durch den Auftraggeber ordnungsgemäß gesichert worden wären.

 

6. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden wird durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe des Auftragswertes und Schadenhöhe, begrenzt. Eine weitergehende Haftung, gleich aus welchen Rechtsgründen, ist ausgeschlossen.

 

7. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind, jedoch nicht auf ein Verschulden des Anbieters zurückzuführen sind: Natürliche Abnutzung, unsachgemäß vorgenommene Eingriffe oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Auftraggebers oder Dritter, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung, Montage oder Inbetriebsetzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel/Austauschwerkstoffe oder ähnliches.

 

8. Ausgenommen von dem Haftungsausschluss sind Schadensersatzansprüche des Anbieters wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Anbieters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

 

§ 10 Gewährleistung/Mängelhaftung/Garantie

 

1. Wird dem Auftraggeber das Werk bzw. die Entwicklungsleistung unentgeltlich überlassen, so beschränken sich seine Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln auf die Rechte aus §§ 523, 524 BGB.

 

Im Falle einer entgeltlichen Überlassung gelten die folgenden Regelungen.

 

2. Ist die Erprobung des Werkes bzw. der Entwicklungsleistung noch nicht abgeschlossen wird für eine Mangelfreiheit, insbesondere für eine Eignung für den von dem Auftraggeber für das künftige Endprodukt vorgesehenen Zweck, nicht einstehen.

 

3. Für das dem Auftraggeber überlassene Werk bzw. die Entwicklungsleistung beschränkt sich die Haftung des Anbieters für Mängel auf Nacherfüllung - nach Wahl des Anbieters durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung- und bei deren Fehlschlagen und durch den vom Auftraggeber erklärten Rücktritt vom Vertrag auf Rückzahlung des Kaufpreises. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Auftraggeber nach Abstimmung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls ist der Anbieter von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.

 

4. Das Recht zur Minderung ist ausgeschlossen.

 

5. Der Anbieter übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Mängel des Werkes bzw. der Entwicklungsleistung im Falle ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. fehlerhafter Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung und ungeeignete Betriebsmittel

 

6. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, übernehmen wir für die Realisierbarkeit der Serienreife zur Produktion aus unseren Konstruktionen und Zeichnungen keine Garantie. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

 

7. Die gelieferten Leistungen sind unverzüglich nach Ablieferung an den Aufraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen und zu prüfen. Sie gelten als genehmigt, wenn dem Anbieter nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen acht Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstands oder ansonsten binnen acht Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist. Dessen ungeachtet ist der Auftraggeber verpflichtet, vor einer weiteren Verwendung, die Leistungen sorgfältig zu prüfen. Auf Verlangen des Anbieters ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge werden die Kosten des günstigsten Versandweges in Höhe maximal der Kosten, die durch den Versand ab dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs entstehen, vergütet.

 

8. Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

 

9. Aussagen und Erläuterungen zu den Leistungen von PSU-tec verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. Aussagen zum Leistungsgegenstand stellen nur dann Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne dar, wenn diese schriftlich erfolgen und ausdrücklich und wörtlich als "Garantie" oder "Zusicherung" gekennzeichnet sind.

 

§ 11 Links auf andere Internetseiten

 

Soweit der Anbieter von seiner Internetseite auf die Internetseiten Dritter verweist oder verlinkt, wird keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Internetseite übernommen. Da der Anbieter keinen Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte hat, ist der Auftraggeber angehalten die jeweils angebotenen Datenschutzerklärungen gesondert zu prüfen.

 

§ 12 Urheberrecht / Nutzungsrechte

 

1. PSU-tec ist Inhaber von sämtlichen gewerblichen Schutzrechten, insbesondere von Marken-, Urheber- und Leistungsschutzrechten, an seinen Internetseiten und an den im Rahmen des  Vertrages übersandten Dokumenten und erstellten Werken. Diese Werke inklusive aller seiner Teile und Arbeiten sind urheberrechtlich geschützt. Der durch den Auftraggeber erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk).

 

2. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Die von dem Auftraggebern in Auftrag gegebene Arbeiten (Produktzeichnungen, Streifenbilder, Stadienpläne, Entwürfe, Zusammenstellungszeichnungen u. ä.) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz zugunsten PSU-tec geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

 

3. Die beauftragten Werke und Arbeiten dürfen nur im Rahmen der vereinbarte Nutzungsart und des Nutzungsumfangs verwendet werden. Wurde keine ausdrückliche Vereinbarung für die Nutzung getroffen, gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Der Auftraggeber darf das Werk und die Arbeiten erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung verwenden.

 

4. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes ist ohne eine ausdrücklich vorherige Zustimmung durch PSU-tec unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen und die Eingabe in jegliche elektronische Medien sowie der damit verbundenen Darstellung gegenüber Dritten.

 

5. Jegliche Vervielfältigung und Weiterverbreitung von Unterlagen als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Genehmigung von PSU-tec. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von PSU-tec. Über den Umfang und die Art der Nutzung steht PSU-tec ein Auskunftsanspruch zu.

 

6. Kein Element der Internetseite oder der an den Auftraggebern überlassenen Dokumentation gewährt irgendwelche Lizenz- oder Benutzungsrechte an Bildern, eingetragenen Marken, Logos oder sonstigen Rechten.  Dem Anbieter ist es nach Beendigung des Auftrages mit dem Auftraggebern gestattet, Ideen, Konzeptionen, erworbenes Know-How usw. für weitere Entwicklungen und Dienstleistungen auch für andere Auftraggebern zu nutzen. Werden von dem Anbieter erstellte Teile oder Werke  von dem Auftraggeber zum Patent angemeldet, so ist PSU-tec als Erfinder zu benennen. Die entsprechende Anmeldung ist dem Anbieter zur Vermeidung einer Vertragsstrafe in Höhe zumindest der Nettoauftragssumme mitzuteilen.

 

§ 13 Cookies

 

1. PSU-tec setzt zum Teil sogenannte Cookies ein, um dem Auftraggebern den Zugriff individueller und schneller zu ermöglichen. Der Auftraggeber kann seinen Browser so einstellen, dass er über die Platzierung von Cookies informiert oder der Gebrauch von Cookies unterdrückt wird.

 

2. PSU-tec weist darauf hin, dass die Aktivitäten des Auftraggebers dieser Internetseite  registriert und unter anderem zu Sicherheits-, Marketing- und Systemüberwachungs-zwecken analysiert werden.

 

§ 14 Änderungen des Angebots

 

Das Angebot von PSU-tec wird fortlaufend angepasst, optimiert und verändert. Gleiches gilt für den Inhalt der Internetseiten. Aus diesem Grunde wird empfohlen, sich regelmäßig über die jeweils aktuell geltenden Bedingungen, Hinweise und Preise zu informieren.

 

§ 15 Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

 

1. Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss aller Kollisionsnormen und des Übereinkommens der vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG). Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Auftraggebern, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, Sitz des Anbieters. Alle Steuern, Gebühren und Abgaben in Zusammenhang mit der Leistung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat der Auftraggeber zu tragen und gegebenenfalls an uns zu erstatten.

 

2. Leistungs- und Erfüllungsort für Verpflichtungen des Auftraggebers uns gegenüber ist Lüdenscheid.

 

§ 16 Datenschutz

 

1. Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrages auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Anbieter Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 

2. Der Anbieter gibt keine personenbezogenen Daten des Auftraggebers an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Auftraggeber vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Für die Weitergabe von Mitarbeiterdaten bedarf es die Zustimmung des Mitarbeiters. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die vom dem Auftraggebern im Wege der Auftragsbestätigung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Auftraggeber die Daten zur Verfügung gestellt hat. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Soweit den Anbieter Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern. Während des Besuchs auf der Internetseite des Anbieters werden anonymisierte Daten, die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulassen und auch nicht beabsichtigen, insbesondere IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Browsertyp, Betriebssystem und besuchte Seiten, protokolliert. Auf Wunsch des Auftraggebers werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt.

 

3. Der Auftraggeber stimmt der Datenschutzerklärung des Anbieters zu.

 

4. Dauer der Speicherung

 

Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.

 

§ 17 Verjährung

 

Alle Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln, soweit in dieser Ziffer nichts anderes bestimmt ist, verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Ablieferung. Andere Ansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Auftraggeber von diesen Ansprüchen positive Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb der gesetzlichen Fristen. Für vorsätzliches, grob fahrlässiges oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – auch soweit durch ein solches Verhalten ein Mangel verursacht wurde oder ein Mangel eine entsprechende Verletzung verursacht hat – gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Muster bzw. Entwicklungsleistungen, welche entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

 

§ 18 Google Analytics

 

Die Website www.psutec.de benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst. Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf dem Computer des Auftraggebers gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch den Auftraggeber ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Nutzung dieser Website (einschließlich der IP-Adresse) werden an einen Server von Google Analytics übertragen und dort gespeichert. Google Analytics nutzt diese Informationen, um die Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Google Analytics kann diese Informationen an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google Analytics verarbeiten. Die Installation von Cookies kann durch eine entsprechende Einstellung der Browser-Software verhindern werden. Dies kann dazu führen, dass nicht alle Funktionen der Internetseite www.psutec.de nutzbar sind. Durch die Nutzung dieser Internetseiten erklären Sie sich mit der Bearbeitung der erhobenen Daten durch Google Analytics einverstanden.

Die Erhebung der Daten durch Google Analytics kann durch Installierung eines Deaktivierungs-Add-on widersprochen werden.

 

§ 19 Salvatorische Klausel / Schriftform

 

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung soll ersetzt werden durch eine wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkung der ursprünglichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.4

 

2. Änderungen, Nebenabreden, Ergänzungen, Beschaffenheitsvereinbarungen, Zusicherungen  oder die Übernahme von Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abänderung des Schriftformerfordernisses bedarf gleichermaßen der Schriftform.

 

§ 20 Stand der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Lüdenscheid, 28. Juni 2015

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